QUANTA-RISK: Quantifizierung und Bewertung von Schadstoffrisiken aus Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und sonstigen Verunreinigungen von Boden, Grundwasser und Bausubstanz
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Dipl.-Geogr. Frank Lehner, Sachverständiger nach § 18 BBodSchG, Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer

Dipl.-Geogr. Frank Lehner
Tel.: +49 (0)8458 34 87 20
Fax: +49 (0)8458 34 87 21
Mail: f.lehner(at)quanta-risk.de

Öffentliche Zulassung
Zulassungsurkunde

Rechtliche Grundlagen
Bundes-Bodenschutzgesetz
Bayerisches Bodenschutzgesetz
Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen in Bayern

ÜBER QUANTA-RISK

Zugelassener Sachverständiger nach
§ 18 Bundes-Bodenschutzgesetz

Als öffentlich zugelassener Sachverständiger nach § 18 BBodSchG garantiert Ihnen der Inhaber von QUANTA-RISK eine fachkompetente, effiziente und qualitativ hochwertige Bearbeitung Ihrer schadstoffbezogenen Themen. Plus eine besondere Anerkennung und Akzeptanz durch Verwaltungs- und Fachbehörden.

Zur Zulassung und zur Aufrechterhaltung des Sachverständigenstatus sind der zulassenden Behörde u.a. nachzuweisen:

  • persönliche Integrität, Unabhängigkeit
  • einschlägige Vorbildung und berufspraktische Erfahrung
  • umfassende naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche und rechtliche Kenntnisse
  • kontinuierliche Fortbildung
  • fach- und medienübergreifendes Verständnis, interdisziplinäres Arbeiten

Eine unzureichende oder falsche Gefährdungsabschätzung kann erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen. Gehen Sie in dieser sensiblen Projektphase kein Risiko ein. Fordern Sie nachgewiesenen und geprüften Sachverstand.

Klicken Sie hier, um die Anforderungen an den Sachverständigen nach § 18 BBodSchG im Detail einzusehen.

   © QUANTA-RISK Dipl.-Geogr. Frank Lehner
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