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Dipl.-Geogr. Frank Lehner
Tel.: +49 (0)8458 34 87 20
Fax: +49 (0)8458 34 87 21
Mail: f.lehner(at)quanta-risk.de
Öffentliche Zulassung
Zulassungsurkunde
Rechtliche Grundlagen
Bundes-Bodenschutzgesetz
Bayerisches Bodenschutzgesetz
Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen in Bayern
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ÜBER QUANTA-RISK
Zugelassener Sachverständiger nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz
Als öffentlich zugelassener Sachverständiger nach § 18 BBodSchG garantiert Ihnen der Inhaber
von QUANTA-RISK eine fachkompetente, effiziente und qualitativ hochwertige Bearbeitung Ihrer schadstoffbezogenen
Themen. Plus eine besondere Anerkennung und Akzeptanz durch Verwaltungs- und Fachbehörden.
Zur Zulassung und zur Aufrechterhaltung des Sachverständigenstatus sind der zulassenden Behörde u.a. nachzuweisen:
- persönliche Integrität, Unabhängigkeit
- einschlägige Vorbildung und berufspraktische Erfahrung
- umfassende naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche und rechtliche Kenntnisse
- kontinuierliche Fortbildung
- fach- und medienübergreifendes Verständnis, interdisziplinäres Arbeiten
Eine unzureichende oder falsche Gefährdungsabschätzung kann erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen. Gehen Sie in dieser
sensiblen Projektphase kein Risiko ein. Fordern Sie nachgewiesenen und geprüften Sachverstand.
Klicken Sie hier, um die Anforderungen an den
Sachverständigen nach § 18 BBodSchG im Detail einzusehen.
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